Allgemeine Informationen für Vermieter*innen im Kreis Groß-Gerau
Hinweis: Im Falle von Mietschulden, angekündigten oder bestehenden Räumungsklagen gegen Ihre Mieter*innen können wir Ihnen nur dann fallbezogene Informationen geben, wenn uns eine Entbindung von der Schweigepflicht durch die Mieter*innen vorliegt, die das erlaubt. Unabhängig davon können Sie jederzeit mit allgemeinen Fragen zu unserem Angebot auf uns zu kommen. Wir beraten Sie gerne.
Häufig besteht die Möglichkeit, für die Mieter*innen ein Darlehen zur Mietschuldenübernahme bei den Sozialleistungsträgern (Jobcenter oder Sozialamt) zu beantragen. Wir können Ihren Mieter*innen hierzu Beratung anbieten, sie zu den Ämtern begleiten und sie bei der Kommunikation mit Ihnen unterstützen. Auch in Bezug auf andere Lösungswege beraten wir.
Machen Sie Ihre Mieter*innen auf unser kostenloses und freiwilliges Beratungsangebot aufmerksam.
Dafür können Sie gerne unseren Flyer aushändigen oder einen Link zu unserer Website senden, sodass die Mieter*innen direkt mit unserer Beratungsstelle Kontakt aufnehmen können.
Bei Konflikten innerhalb einer Hausgemeinschaft oder zwischen zwei Mietparteien kann mit unserer Unterstützung eine Klärung der Situation erfolgen. Wir führen vermittelnde Gespräche unter Einbeziehung der beteiligten Parteien, um die bestehenden Streitigkeiten zu schlichten. Das Angebot ist für Mieter*innen freiwillig.
Im Falle von mietwidrigem Verhalten können wir durch einen Hausbesuch einen möglichen Hilfebedarf ermitteln. Passend zur individuellen Situation bieten wir eine Beratung oder Weiterleitung an ein bestehendes Unterstützungsangebot an, mit dem Ziel, das Mietverhältnis aufrechtzuerhalten. Das Angebot ist für Mieter*innen freiwillig.